Der Unterricht und die Vereinsmitgliedschaft müssen separat gekündigt werden. Es gelten jeweils unterschiedliche Termine:
Kündigung des Unterrichts:
Kündigungen des Unterrichts können jeweils halbjährig mit einer Frist von vier Wochen zum 28.02. bzw. 31.08. – zum Ende eines Schulhalbjahres – erfolgen; Eingang spätestens zum 28.01 und 31.07.
Bitte reichen Sie ihre schriftliche Kündigung für das jeweilige Fach beim unterrichtenden Lehrer ein.
Kündigung der Vereinsmitgliedschaft:
Der Austritt aus dem Verein hingegen ist jeweils nur einmal jährlich zum 31.08. möglich. Er muss gegenüber dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden; Eingang spätestens zum 31.07. eines Jahres. Abgabe auch im Bürgerhaus, weißer Briefkasten über der Theke, möglich.
Bei Vereinskündigung teilen Sie dies bitte dem Verein schriftlich oder unter floetentoene@gmx.de mit. Die Mitgliedschaft ist eine Familienmitglied-schaft.
Der Jahresbeitrag zum Verein wird am 15. Februar des laufenden Schuljahres eingezogen.